§ 81 Abs 3 KO, § 121 ff KO
§ 568 ZPO
§ 1041 ABGB, § 1109 ABGB, § 1295 ff ABGB
Wird nicht ein dem gemeinsamen Befriedigungsfonds aller Gläubiger zugefügter Vermögensnachteil, sondern ein Individualanspruch des Kl gegen den Masseverwalter verfolgt, so steht auch während des Konkursverfahrens der streitige Rechtsweg offen.