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VwGH zur Schuldenzuordnung bei Vermietung nach Betriebsaufgabe

SteuerrechtRdW 1999, 747 Heft 11 v. 15.11.1999

Wird der Betrieb aufgegeben und ein ehemaliges Betriebsgebäude vermietet, können der Vermietung nur jene Bankschulden zugeordnet werden, die der Finanzierung der Liegenschaft gedient haben.

Der Steuerpflichtige gibt seinen - nicht real überschuldeten - Betrieb auf. In der Folge vermietet er das ehemalige Betriebsgebäude. Können nun ehemalige Betriebsschulden der Vermietung zugeordnet werden?

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