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Guter Glaube im Kraftfahrzeughandel

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 711 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 366 Abs 1 HGB

Guter Glaube iSd § 366 HGB setzt positive Überzeugung von der Rechtmäßigkeit des Besitzers bzw dessen Verfügungsbefugnis voraus. Legen besondere Umstände den Verdacht nahe, dass der Vertragspartner unredlich ist, treffen den Erwerber besondere Nachforschungspflichten. Die Sorgfaltspflichten sind entsprechend dem Einzelfall zu beurteilen.

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