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Verwaltungsstrafrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Getränkesteuer

SteuerrechtHubert Reisner, Wolf-Georg SchärfRdW 1999, 690 Heft 10 v. 15.10.1999

Da es zu erwarten ist, dass der EuGH die Getränkesteuer für gemeinschaftsrechtswidrig erachtet, stellt sich die Frage, wie die abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren zu behandeln sind. Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsstrafverfahren die Nichtabführung dieser betreffend.

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