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Kein Einsichtsrecht des Betriebsrates in die Personalakten pensionierter AN

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 680 Heft 10 v. 15.10.1999

§ 2 Abs 2 Z 3 ArbVG, § 36 ArbVG, § 89 ArbVG, § 91 ArbVG
§ 54 Abs 2 ASGG
§ 6 Abs 6 Z 3 BPG
§ 1 DSG

Pensionierte AN gehören nicht zur Belegschaft und werden nicht vom Betriebsrat (BR) vertreten. Daher steht dem BR bezüglich dieser Personen kein Einsichtsrecht in die Personalakten zu.

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