§ 105 ArbVG, § 106 ArbVG
§ 27 Z 4 erster Fall AngG
§ 534 ZPO, § 543 ZPO
1. Fährt ein AN nach erfolgreicher Entlassungsanfechtung für längere Zeit auf Urlaub, ohne mit dem AG eine Urlaubsvereinbarung zu treffen, und tritt daher trotz wiederholter eingeschriebener Aufforderung des AG den Dienst nicht wieder an, so ist die Entlassung des AN berechtigt.