Eine umstrittene Frage im Betriebsverfassungsrecht ist die, inwieweit der BR auch für ausgeschiedene AN, insb Ruhegeldempfänger, zuständig ist. Dieser Themenkomplex wurde bereits in einer der VOEST-Pensionsentscheidungen eingehend behandelt und jüngst neuerlich dem OGH unterbreitet. Konkret hatte dieser die Frage zu entscheiden, inwieweit der BR in bezug auf Pensionisten (Bezieher von Ruhegeld) ein Einsichtsrecht in Personalakten hat. Der OGH hat - dies kann vorweg bereits gesagt werden - im nunmehr ergangenen Urteil vom 17. 3. 1999, 9 Ob A 16/99i 1), ein solches Einsichtsrecht unter Hinweis auf die generell fehlende Zuständigkeit des BR für ausgeschiedene AN verneint.