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Zuständigkeit für Klage gegen Unterfrachtführer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 659 Heft 10 v. 15.10.1999

Art 31 CMR

Für Klagen gegen einen Unterfrachtführer ist das Gericht am Ort der Übernahme beim ursprünglichen Absender zuständig, auch dann, wenn der Unterfrachtführer das Gut an einem anderen Ort übernommen hat.

OGH 01.04.1999, 4 Nd 503/99

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