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Rücktritt vom Pauschalreisevertrag bei vereinzelten Anschlägen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 653 Heft 10 v. 15.10.1999

§ 879 Abs 3 ABGB, § 1435 ABGB, § 1447 ABGB
§ 31b ff KSchG

Da der Reiseveranstalter die Preisgefahr trägt, kann der Kunde wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn die Reise für ihn nach Vertragsschluss durch weder von ihm noch vom Veranstalter zu verantwortende oder beeinflussbare Ereignisse unzumutbar wird.

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