Am 7. 7. 1999 trat die Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter 1999/44/EG in Kraft, die von den Mitgliedstaaten bis spätestens 1. 1. 2002 umzusetzen ist. Deren Inhalt, Umsetzung sowie die entsprechende derzeitige österreichische Rechtslage sollen im vorliegenden Beitrag kurz angerissen werden.