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Traktoren sind Kraftfahrzeuge

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1998, 588 Heft 9 v. 15.9.1998

§ 10 Abs 4 EStG 1988

Im Zusammenhang mit § 10 Abs 4 EStG 1988 ist der Begriff des Kraftfahrzeuges unter Zuhilfenahme einschlägiger kraftfahrrechtlicher Vorschriften nach der Verkehrsauffassung auszulegen. Traktoren sind Zugmaschinen iSd § 2 Z 9 KFG und damit Kraftfahrzeuge. Für deren Anschaffung oder Herstellung steht lediglich der halbe Investitionsfreibetrag zu.

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