§ 34 EStG
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Anm: BFH BStBl II 1998, 805, vgl dazu auch Atzmüller, SWK 1998, 285 ff), die Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, mit Interesse zur Kenntnis genommen, kann sich dieser Auffassung allerdings im Ergebnis nicht anschließen.