Schickt ein Österreicher zwei Kinder in eine Schule, so ist das steuerlich nicht dasselbe: Besucht ein Kind eine Schule in Österreich, steht dem Steuerpflichtigen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zu. Besucht das andere Kind eine Schule im Ausland, so soll der Steuerpflichtige den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verlieren. So sieht es jedenfalls die Finanzverwaltung in der Praxis. Nach dem VfGH-Erkenntnis zur Familienbesteuerung wirft diese Behandlung verfassungsrechtliche Bedenken auf.