vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerstand gegen die Staatsgewalt - kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 475 Heft 8a v. 15.8.1998

§ 1 BEinstG, § 2 Abs 1 BEinstG
§ 30 Abs 3 VBG, § 32 Abs 2 VBG, § 34 Abs 2 lit b VBG

1. Ein unbescholtener AN, der seinen Dienst 20 Jahre unbeanstandet versah, im alkoholisierten Zustand in eine Auseinandersetzung mit der Polizei gerät und deswegen wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wird, erfüllt nicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!