Eine Entlassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie unverzüglich nach Kenntnis des entlassungsrelevanten Sachverhalts ausgesprochen wird. Dieser Grundsatz wird unterschiedlich begründet. Die verschiedenen Auffassungen, die dazu vertreten werden, haben prozessuale Folgen für die Beweislast. Die bisher herrschende Auffassung will die Rechtzeitigkeit der Entlassung nur über entsprechenden Einwand des entlassenen AN überprüfen. Der Beitrag untersucht mögliche Schwächen dieses Standpunktes.