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Lohngestaltende Vorschrift nur bei bestimmbaren Entgelt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1998, 443 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 68 Abs 2 lit a bis c EStG 1972

Eine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 EStG muss Regelungen beinhalten, die die Höhe der betreffenden Lohnbestandteile (hier: Prämie für Verbesserungsvorschläge) zumindest bestimmbar festlegen und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abhängig machen.

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