§ 68 Abs 2 lit a bis c EStG 1972
Eine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 EStG muss Regelungen beinhalten, die die Höhe der betreffenden Lohnbestandteile (hier: Prämie für Verbesserungsvorschläge) zumindest bestimmbar festlegen und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abhängig machen.