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„Abgeltungsbetrag“ für Mietgebäude eine Steuerfalle?

SteuerrechtRdW 1998, 428 Heft 7 v. 15.7.1998

Vermieter von Mietwohngebäuden sollen in Zukunft für Instandsetzungs- und Herstellungskosten einen so genannten „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 20 % auf die verausgabten Beträge als Steuergutschrift geltend machen können. Da der Vermieter in diesem Fall die Möglichkeit verliert, die Instandsetzungsaufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen, droht ihm eine „Steuerfalle“: Die späteren Abschreibungen kürzen die Einnahmen nicht mehr; die Kapitalrückzahlungen müssen daher aus den voll versteuerten Einnahmen getilgt werden.

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