§ 1162b ABGB
§ 2 f BAG, § 9 Abs 1 BAG, § 14 f BAG
§ 84 GewO
§ 15 GmbHG, § 18 Abs 2 GmbHG
1. Der Endigungsgrund des § 14 Abs 2 lit b BAG (der Lehrberechtigte stirbt, und es ist kein Ausbildner vorhanden, und es wird auch keiner ohne unnötigen Aufschub bestellt) erfasst nur jene Fälle, in denen der Lehrberechtigte eine natürliche Person ist.