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Zum Vorliegen gesicherter Rechtsprechung des OGH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 406 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 502 ZPO, § 528 ZPO

Eine gesicherte Rechtsprechung des OGH besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete, grundlegende Entscheidung vorliegt.

OGH 27.01.1998, 4 Ob 8/98z

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