§ 502 ZPO, § 528 ZPO
Eine gesicherte Rechtsprechung des OGH besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete, grundlegende Entscheidung vorliegt.
OGH 27.01.1998, 4 Ob 8/98z
§ 502 ZPO, § 528 ZPO
Eine gesicherte Rechtsprechung des OGH besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete, grundlegende Entscheidung vorliegt.
OGH 27.01.1998, 4 Ob 8/98z