In der Fachliteratur wird die Frage diskutiert, ob für die Kosten anlässlich der Umstellung auf den Euro Rückstellungen zu bilden sind. Die Finanzverwaltung lehnt Rückstellungen ab, und zwar zu Recht: Auch wenn die Verpflichtung zur Umstellung schon heute bekannt ist, können die Aufwendungen für die Umstellung wirtschaftlich nicht den vorangehenden Wirtschaftsjahren zugerechnet werden.