Die Erklärung, eine Verlustbeteiligung aus den steuerpflichtigen Einkommen „eliminieren“ zu wollen, ist keine hinreichende Präzisierung der Verfehlung und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Die Erklärung, eine Verlustbeteiligung aus den steuerpflichtigen Einkommen „eliminieren“ zu wollen, ist keine hinreichende Präzisierung der Verfehlung und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige.