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Kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld bei Haftung Dritter

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 355 Heft 6 v. 15.6.1998

§ 6 Abs 1 AVRAG
§ 1 Abs 1 IESG

Da mit den Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds im Interesse der Allgemeinheit sparsam umgegangen werden muss, geht es nicht an, Ansprüche der AN aus Fondsmitteln zu befriedigen, wenn auch Dritte hiefür haften.

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