§ 880a ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
§ 266 f ZPO
Wird der von einem Haftrücklass betroffene Kaufpreisteil mit der Inanspruchnahme der Garantie ganz bewusst vor dessen Fälligkeit geltend gemacht, weil der Begünstigte wegen der Zahlungsverweigerung der Bestellerin um die Einbringlichkeit der Forderung fürchtet, liegt eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Bankgarantie vor.