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Einbringung von Minderheitsanteilen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 314 Heft 5 v. 15.5.1998

Art III UmgrStG

Das Bundesministerium für Finanzen teilt zur Rechtsfrage der Einbringung von Minderheitsanteilen iSd § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG mit, dass es schon bisher die zitierte Vorschrift auch dahingehend als anwendbar gesehen hat, dass mehrere Anteilsinhaber ihre Minderheitsanteile gebündelt auf einen Stichtag in eine Körperschaft einbringen, die dadurch in Summe die Mehrheit der Stimmrechte erlangt (vgl BMF 20. 1. 1995, SWK, A 258).

BMF , 7. April 1998

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