Mit Erkenntnis vom 18. 12. 1997, 97/16/0083, 0084, hat der VwGH eine Minimalbindung des Gerichts/der Finanzstrafbehörde an die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung abgelehnt. Die Begründung des Gerichtshofes ist bedauerlicherweise knapp und kann in dieser Form nicht überzeugen.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Linz