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OGH: Höhe der Abgabenhinterziehung kein Erschwernisgrund

SteuerrechtRdW 1998, 299 Heft 5 v. 15.5.1998

Da die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des verkürzten Betrages zu ahnden ist, wäre eine Berücksichtigung des Ausmaßes der Abgabenhinterziehung eine unzulässige Doppelverwertung strafbestimmender Umstände.

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