§ 1158 Abs 3 ABGB, § 1162b ABGB
§ 20 f AngG, § 29 AngG
Ein begünstigter Behinderter hat im Fall eines berechtigten vorzeitigen Austrittes Anspruch auf Kündigungsentschädigung unter Bedachtnahme auf eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (§ 21 AngG analog) und den im Gesetz vorgesehenen Kündigungstermin (§ 20 Abs 2 AngG).