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Beendigung der Betriebsratsfreistellung infolge Betriebsteilveräußerung? Eine Replik

ArbeitsrechtAndreas TinhoferRdW 1998, 289 Heft 5 v. 15.5.1998

Im Zuge der Umstrukturierung eines Unternehmens kann es vorkommen, dass die für die dauernde Freistellung eines (oder mehrerer) BR-Mitglieder nach § 117 Abs 1 (oder Abs 2) ArbVG erforderliche Anzahl von AN im Betrieb nicht mehr erreicht wird. Der Freistellungsanspruch bleibt jedoch solange aufrecht, wie - unter Berücksichtigung des § 62b ArbVG - die vom BR vertretenen AN insgesamt die Zahlengrenze überschreiten.

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