Die durch die Novelle des Frauennachtarbeitsgesetzes vom November 1997 geschaffene Möglichkeit, Frauennachtarbeit durch Kollektivvertrag zuzulassen, wurde prompt genützt. Mit wortidenten Änderungen der Kollektivverträge für die Arbeiter und die Angestellten der Metallindustrie und des Bergbaus wurde Ende März, rückwirkend per 1. 1. 1998, Frauennachtarbeit in zwei großen Industriezweigen grundsätzlich zugelassen. Unternehmen, die diese neue Möglichkeit nützen wollen, müssen allerdings einiges an Flexibilität aufbringen.