§ 1 GewStG
Ein Provisionsvertreter für Verlustbeteiligungen ist auch dann nicht einem Wirtschaftstreuhänder ähnlich, wenn er anlässlich der Veräußerung der Verlustbeteiligungen die Beteiligten umfassend und hoch qualifiziert berät.
VwGH 26.11.1997, 95/13/0051