SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 239 Heft 4 v. 15.4.1998
Angefragter Sachverhalt
Ein Mitunternehmeranteil an der OHG 1 soll mit allen damit verbundenen Rechten, jedoch bloß dem Werte nach (quoad sortem) in das Vermögen der OHG 2 nach Art IV UmgrStG übertragen werden.