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„Quoad sortem-Übertragung“ eines Mitunternehmeranteiles gem Art IV UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 239 Heft 4 v. 15.4.1998

Art IV UmgrStG

Angefragter Sachverhalt

Ein Mitunternehmeranteil an der OHG 1 soll mit allen damit verbundenen Rechten, jedoch bloß dem Werte nach (quoad sortem) in das Vermögen der OHG 2 nach Art IV UmgrStG übertragen werden.

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