Die Siebentel-Regelung des § 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988 (idF BGBl 1996/201) lässt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Verrechnungsmöglichkeiten zu. Die Art der Verrechnung ist aber höchst unklar.
Großbetriebsprüfung Wien Körperschaften
Die Siebentel-Regelung des § 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988 (idF BGBl 1996/201) lässt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Verrechnungsmöglichkeiten zu. Die Art der Verrechnung ist aber höchst unklar.
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