Mit dem Argument, dass es häufig Fälle gebe, „in denen einer Gehaltssteigerung eine abnehmende Arbeitsleistung gegenübersteht“, verteidigte die Bundesregierung vor dem VfGH das Rückstellungsverbot für Jubiläumsrückstellungen.
Der VfGH hat das Rückstellungsverbot für Jubiläumsrückstellungen als verfassungswidrig aufgehoben (E 9. 12. 1997, G 403/97, ÖStZB 1998, 119; s Kirchmayr, ÖStZ 1998, 86).