Zuerst hat das Finanzministerium gesetzwidrigerweise den IFB von Mietvorauszahlungen zugelassen. Dann wurde halbherzig die Lücke geschlossen: Belieferungsrechte und Lizenzen eignen sich nach wie vor als Multiplikator für den IFB.
Zuerst hat das Finanzministerium gesetzwidrigerweise den IFB von Mietvorauszahlungen zugelassen. Dann wurde halbherzig die Lücke geschlossen: Belieferungsrechte und Lizenzen eignen sich nach wie vor als Multiplikator für den IFB.