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Kündigung eines begünstigten Behinderten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 220 Heft 4 v. 15.4.1998

§ 8 Abs 2 BEinstG, § 11 BEinstG
Art 94 B-VG
§ 35 Abs 2 lit b und c Stmk GVBG

Die Nachprüfung der bereits vom Behindertenausschuss vorgenommenen Interessenabwägung durch das Gericht verstößt sowohl gegen § 8 Abs 2 letzter Satz BEinstG als auch gegen den Trennungsgrundsatz des Art 94 B-VG.

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