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Keine Bindung an verwaltungsbehördliche Provisorialentscheidung bei Sachmängelprüfung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 201 Heft 4 v. 15.4.1998

§ 871 ff ABGB, § 922 ff ABGB, § 1062 ABGB
§ 360 Abs 4 und 5 GewO
Art 6 MRK

Eine verwaltungsbehördliche Provisorialentscheidung nach § 360 Abs 4 GewO steht der selbständigen Prüfung der Mangelhaftigkeit einer gekauften Sache durch das Zivilgericht keinesfalls entgegen.

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