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Erfordernis einer zustellfähigen Geschäftsadresse einer GmbH auch ohne laufenden Geschäftsbetrieb

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 197 Heft 4 v. 15.4.1998

§ 26 GmbHG, § 89 ff GmbHG
§ 14 HGB
§ 11 FBG, § 24 FBG

Eine noch nicht gelöschte Gesellschaft ist auch ohne laufenden Geschäftsbetrieb rechtlich existent und parteifähig und bedarf einer zustellfähigen Geschäftsadresse. Das gilt auch für das Liquidationsverfahren.

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