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Verletzung eines Beamten: Ersatz der Dienstunfähigkeitspension

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 192 Heft 4 v. 15.4.1998

§ 1304 ABGB, § 1325 ABGB, § 1358 ABGB
§ 332 ASVG
§ 67 VersVG

Der Grundsatz, dass der Dienstgeber einen Ersatzanspruch für den an den verletzten Dienstnehmer gezahlten Lohn gegen den Schädiger in Analogie zu § 1358 ABGB und § 67 VersVG hat, wenn er aufgrund welcher Norm auch immer zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

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