Die Honorare der Architekten bemessen sich grundsätzlich an den Herstellungskosten des Gewerkes. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, was genau alles zu diesen Herstellungskosten zu rechnen ist. Strittig ist dabei in der Praxis immer wieder die Frage, ob die Skonti von den Herstellungskosten und damit von der Honorarbemessungsgrundlage der Architekten in Abzug gebracht werden können oder nicht. Die nachstehende Arbeit will diese Frage näher untersuchen.