§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972, § 6 Z 9 lit c UStG 1972
1. Wird Mitgliedern eines Vereines ein bestimmtes Leistungspaket (insbesondere Rücktransport aus dem Ausland bei Unfallerkrankung) für einen bestimmten Zeitraum zeitlich begrenzter Mitgliedschaft (Dauer eines Auslandsaufenthaltes) zugesichert, so steht der Mitgliedsbeitrag in einem Gegenleistungsverhältnis zur Einräumung des Rechts auf Leistungserbringung.