SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 172 Heft 3 v. 15.3.1998
Gemäß § 10 Abs 3 EStG steht für Gebäude ein Investitionsfreibetrag nur dann zu, wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck dienen (oder Arbeitnehmerwohnstätten darstellen).