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IFB für zur Kredit-Rettung von Banken erworbenen Mietgebäuden

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 172 Heft 3 v. 15.3.1998

§ 10 Abs 3 EStG

Gemäß § 10 Abs 3 EStG steht für Gebäude ein Investitionsfreibetrag nur dann zu, wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck dienen (oder Arbeitnehmerwohnstätten darstellen).

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