Die Erwerberin von GmbH-Anteilen übernahm gem § 1405 ABGB Bankschulden der GmbH. Zur Sicherstellung der Forderungen der Bank gegenüber der Erwerberin wurden an Liegenschaften Pfandrechte begründet. Es war strittig, ob die Pfandbestellungsurkunden als Sicherungsgeschäfte gem § 20 Z 5 GebG gebührenfrei sind.