Im ersten Teil des Beitrags wurden die Änderungen beim Dienstnehmerbegriff, die Versicherungspflicht für freie Dienstnehmer und „neue“ Selbständige sowie Sonderprobleme der Beitragsgrundlagen behandelt. Teil 2 beschäftigt sich insb mit der Beitragshaftung bei freien Dienstverträgen, mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und der komplizierten Rechtslage bei mehrfacher Beschäftigung.