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Zeitpunkt des „Machtwechsels“ in einer KG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 134 Heft 3 v. 15.3.1998

§ 12a Abs 3 MRG , § 46a Abs 4 MRG
§ 161 HGB

Der Austausch von Komplementären durch eine GmbH bedeutet in einer KG auch dann eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten, wenn die früheren Komplementäre als Kommanditisten in der KG verbleiben und neben den zahlreichen anderen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH beteiligt sind.

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