Der OGH ist in seiner Entscheidung vom 27. 11. 1997, 8 Ob 2244/96z, der Ansicht des dritten Senats (SZ 66/15) nicht gefolgt, dass der Vorsteuerrückforderungsanspruch der Finanzbehörde in Folge einer durch die insolvenzmäßige Verwertung ausgelöste Änderung des Verwendungszweckes von Wirtschaftsgütern gemäß § 12 Abs 10 UStG eine Masseforderung sei. Der achte Senat des OGH zieht in der jüngst ergangenen Entscheidung für die konkursrechtliche Einordnung des Vorsteuerberichtigungsanspruches der Finanzbehörde nicht steuerrechtliche, sondern ausschließlich konkursrechtliche Prinzipien heran und kommt zu dem Ergebnis, dass der die Abgabenpflicht auslösende Sachverhalt bereits vor Konkurseröffnung verwirklicht wurde und daher die durch die Korrektur des Vorsteuerabzugs zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung ist. Die Richtigkeit dieser Entscheidung soll durch die folgenden Überlegungen untersucht werden.