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Kündigung durch den AN ohne Hinweis auf bestehenden Austrittsgrund: kein Abfertigungsanspruch

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 98 Heft 2 v. 15.2.1998

§ 23 Abs 7 AngG, § 40 AngG

Den AG trifft kein sich aus der Fürsorgepflicht ergebender Kontrahierungszwang zur einvernehmlichen Auflösung oder zur Zahlung einer Abfertigung im Fall einer Kündigung durch den AN, der bei der Auflösung (auch) nicht auf das Vorhandensein eines Austrittsgrundes hingewiesen hat.

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