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Teilzeitbeschäftigte und Betriebspension

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 87 Heft 2 v. 15.2.1998

Art 119 EG-Vertrag
Protokoll Nr 2 EU-Vertrag

1. Die Dienstzeit teilzeitbeschäftigter AN, die aufgrund ihres Geschlechts mittelbar diskriminiert worden sind, ist ab dem 8. 4. 1976 - dem Tag des Erlasses des Urteils Defrenne - für die Berechnung der ihnen zustehenden Zusatzleistungen zu berücksichtigen.

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