Um Arbeitslosen und Karenzgeldbeziehern die Möglichkeit zu geben vorübergehende Beschäftigungen anzunehmen, ohne gleich den Verlust des gesamten Arbeitslosen- bzw Karenzgeldes befürchten zu müssen, wurde im Dezember letzten Jahres eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz und zum Karenzgeldgesetz verabschiedet.